Feuerfestbeton Schuba®FB-GS55/1, lebensmittelecht
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Feuerfestbeton Schuba®FB-GS 55/1, Profiqualität, Klassifikationstemperatur 1550 °C, lebensmittelecht
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Unser Feuerfestbeton Schuba®FB-GS 55/1 ist ein Profi-Allrounder mit hoher Dichte und einer Klassifikationstemperatur von 1550 °C. Der Feuerbeton hält hoher Temperatur-Dauerbelastung und Temperatur-Wechselbeanspruchung stand. Dem Einsatz in Steinbacköfen, allen Holz- und Kohleöfen, sowie sonstigen Feuerungsanlagen steht nichts entgegen.
- maximale Korngröße: 10 mm
- hydraulische Bindung (Erhärtung unter normaler Raumluft/ Raumtemperatur)
- Materialbedarf: ca. 2,35 kg je Liter Volumen
- Mindestabnahme: 25 kg / Staffelung 25 kg
Hinweis:
Für Ausbesserungsarbeiten zu grob!
WARNHINWEISE GEFAHRSTOFFE:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP): Nicht als gefährliches Gemisch betrachtet.
Gefahrenhinweise:
Keine.
Sicherheitshinweise:
P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 - Einatmen von Staub vermeiden.
EUH 210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Sonstige Gefahren:
Das mit Wasser versetzte Produkt reagiert alkalisch. Trotz des pH-Wertes ist die Alkalireaktion beschränkt. Das Produkt gilt nicht als Reizstoff gemäß den Kriterien der EEC-Anweisungen. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Keine Daten verfügbar.
Druckfest: | Nein |
---|---|
Feuerfest: | Ja |
Hitzebeständig: | Ja |
Klassifikationstemperatur Produkt: | 1550 °C |
Konfigurierbar: | Nein |
Lebensmittelecht: | Ja |
Produktart: | Beton / Mörtel / Putz / Zement |
Produktbeschreibung:
Feuerfestbeton GS 55/1 in Profi-Qualität, geeignet für alle Feuerfest-Betonierarbeiten, geeignet für Auskleidungsarbeiten, gute Temperatur-Dauerbelastung und Temperatur-Wechselbeanspruchung.
WARNHINWEISE GEFAHRSTOFFE:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP): Nicht als gefährliches Gemisch betrachtet.
Keine.
EUH 210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Keine weiteren spezifischen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt bekannt. Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für vPvB-Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
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